Arbeitsbekleidung und Berufsbekleidung von der Steuer absetzbar

Wenn Sie als Arbeitgeber die Berufsbekleidung für Ihre Mitarbeiter einkaufen, um sicherzustellen, dass alle Angestellten die gleiche Berufsbekleidung tragen, können Sie diese als Kosten absetzen. Aber auch Ihre Mitarbeiter können die Berufsbekleidung von den Steuern absetzen. Vorausgesetzt, sie haben die Arbeitsbekleidung auch bezahlt. Allerdings gibt es noch mehr Anforderungen, denn nicht jede Berufsbekleidung ist eine richtige Berufsbekleidung. Das Finanzamt setzt harte Maßstäbe an.

In einigen Branchen gibt es feste Vorschriften bei der Kleiderordnung. Müssen Ihre Arbeitnehmer die Berufsbekleidung auf eigene Kosten erstehen, können sie bei der Einkommenssteuererklärung am Jahresende die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Der Fiskus beteiligt sich dann an den Kosten für die Berufsbekleidung. Allerdings gibt es strenge Vorschriften, um die Berufsbekleidung geltend machen zu können.

Berufsbekleidung muss einzigartig sein

Eine Berufsbekleidung muss typisch für den Beruf sein. Sobald die Möglichkeit einer privaten Nutzung vorliegt, werden die Kosten vom Finanzamt nicht mehr anerkannt. Allgemeine Straßenbekleidung und Bekleidung für den Alltag können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nur in Ausnahmefällen erkennt das Finanzamt normale Bekleidung als Berufsbekleidung an. Dazu gehört zum Beispiel die Sportbekleidung für den Sportlehrer oder die schwarzen Hosen und Röcke für Servicekräfte.

Business Berufsbekleidung ist nicht absetzbar

Der Anzug oder das Kostüm für den Manager oder die Geschäftsführerin können nicht bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt geht hier davon aus, dass diese Berufsbekleidung auch privat getragen werden kann. Lediglich die Bestatter Berufskleidung oder der schwarze Anzug für den kirchlichen Würdenträger können mit angegeben werden.

Andres sieht es aus, wenn die Berufsbekleidung Business mit einem Firmenlogo gekennzeichnet ist, das fest mit der Bekleidung verbunden ist und nicht einfach entfernt werden kann. In diesem Falle akzeptiert das Finanzamt die Rechnung für die Bekleidung, da eine private Nutzung ausgeschlossen ist.

Nicht nur die Berufsbekleidung wird bezahlt

Wenn es sich bei der Arbeitsbekleidung um typische Berufsbekleidung handelt, bei der eine private Nutzung fast ausgeschlossen ist, können die Kosten für die Anschaffung der Kleidungsstücke bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Reinigungskosten werden angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bekleidung in der heimischen Waschmaschine gewaschen wird oder in einer professionellen Reinigung. Bei Letzterem sollten man allerdings die Kleidungsstücke auf der Rechnung vermerken lassen.

Wird die Berufsbekleidung zu Hause gewaschen und gebügelt, bieten die Berufs- und Verbraucherverbände Erfahrungswerte bei den Kosten, die das Finanzamt meist anerkennt. Und auch die Anschaffung der Waschmaschine zum Waschen kann anteilig mit der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer.

Natürlich sind auch die Kosten für eine Wiederbeschaffung, wenn die Berufsbekleidung kaputt oder verloren geht, absetzbar. Hier kann sogar Alltagskleidung abgesetzt werden, wenn diese bei der Arbeit getragen wird und dort auch beschädigt wird. Dabei wird aber nur der Restwert vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Eine Neubeschaffung ist nicht möglich.

 

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