Berufsbekleidung für Berufsanfänger – diese Vorschriften sollten beachtet werden
Jährlich starten tausende Jugendliche ins Berufsleben. Ob Gastronomie, Wellness oder Banklehre, überall stellt sich die Frage nach der passenden Bekleidung. Mit der Zeit ist man in vielen Berufszweigen von starren Formen in der Berufsbekleidung abgewichen. Moderne Arbeitsbekleidung, die auch Berufsanfängern Spaß macht, hat sich inzwischen durchgesetzt. Welche Berufskleidung für Ihr Unternehmen Vorschrift ist, sollten Sie den Lehrlingen mit auf den Weg geben. Schließlich sind die Vorstellungen, die Jugendliche von der Bekleidung haben, nicht immer mit der Realität vereinbar. Vor allem dann, wenn Sie das Corporate Design in Ihrer Berufskleidung umsetzen, sollten Sie den Anfänger klar sagen, welche Kleidung in Ihrem Unternehmen gewünscht ist.
Sie bestimmen, was Ihre Lehrlinge tragen
Wenn es Ihnen darum geht, dass Ihre Lehrlinge farblich einheitliche Berufskleidung tragen, haben Sie als Unternehmer das Sagen. Schließlich gibt es für Sie gute Gründe, Ihr Unternehmen im einheitlichen Look zu präsentieren und so den Wiedererkennungswert zu vergrößern. In vielen Unternehmen existieren deshalb Kleidervorschriften, die auch im Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung fixiert werden sollten. Die Ausstattung von Mitarbeitern und Lehrlingen mit gleicher Arbeitskleidung muss dabei nicht zwingend durch das Unternehmen erfolgen. Ist die Berufskleidung einfach zu bekommen, kann es auch möglich sein, dass die Lehrlinge die Bekleidung selbst besorgen.
Dürfen Sie Ihren Lehrlingen die Berufskleidung vorschreiben?
Als Arbeitgeber dürfen Sie natürlich bestimmen, was Ihre Mitarbeiter und Lehrlinge in Job tragen. Voraussetzung: Sie dürfen deren Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Und dazu gehören auch religiöse Gründe. So kann eine zu offenherzige Bekleidung durchaus vom Lehrling abgelehnt werden. Anders sieht es bei der Frisur aus. Diese können Sie als Arbeitgeber nur bedingt beeinflussen. Vor allem sicherheitstechnische Faktoren und hygienische Vorgaben können aber auch die Frisur bestimmen. So können Sie von Ihren Berufsanfängern fordern, die Haare in der Küche zusammenzubinden und mit einer Haube zu schützen. Auch der Hinweis auf Standards in Ihrer Branche ist möglich. So kann von einem Lehrling im Bereich Bankwesen durchaus gefordert werden, nicht mit buntem Iroschnitt die Lehre anzutreten. Und auch wenn Tattoos und Piercings heute längst up to date sind, behindern sie die Arbeit oder stellen sogar eine Gefahrenquelle dar bzw. sind sie sehr auffällig, können Sie fordern, dass sie überdeckt werden.
Kein Pardon bei Schutzbekleidung
Beim Thema Schutzbekleidung haben Arbeitgeber und Gesetz das alleinige Recht, Vorgaben festzulegen. In den meisten Fällen gibt es bei der Berufskleidung für die Sicherheit konkrete Vorschriften, die einzuhalten sind. Dabei sind Sie als Arbeitgeber als auch der Berufsanfänger in die Pflicht genommen: Sie sind dafür verantwortlich, Berufsanfänger mit Schutzbekleidung auszustatten, während Lehrlinge diese Berufskleidung unbedingt tragen müssen. Die Vorschriften sind an die jeweilige Berufsbranche gebunden und müssen befolgt werden. Im Falle eines Unfalls kann es sonst zu empfindlichen Folgen kommen.
Welche Berufskleidung müssen Sie Lehrlingen zahlen?
Gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Die Berufskleidung können Sie Ihren Lehrlingen zwar vorschreiben, müssen diese aber nicht zwingend zahlen. Verlangen Sie Arbeitskleidung im Corporate Design, ist es angebracht, wenn Sie die Kleidung stellen und den Angestellten und Lehrlingen lediglich ausleihen. Schließlich kann außerhalb Ihres Unternehmens niemand etwas mit der Berufskleidung anfangen. Und schließlich ist es auch nicht im Interesse Ihres Unternehmens, wenn die Kleidung in anderen Unternehmen getragen wird.
Die Kosten für die Berufsbekleidung, die Sie von Ihren Berufsanfängern verlangen, muss allerdings im Rahmen bleiben und vom Ausbildungsgehalt bezahlbar sein.