Berufsbekleidung – Was der Chef verlangen darf?

Berufsbekleidung – Was der Chef verlangen darf?

Wenn es sich nicht gerade um Feuerwehrleute, Ärzte, Stewardessen oder Soldaten handelt, stellen sich Mitarbeiter immer wieder die Frage, ob der Chef die Berufsbekleidung vorschreiben darf. Um es kurz zu machen: Ja!. In den meisten Fällen können Arbeitnehmer verpflichtet werden, die im Unternehmen übliche und vom Chef vorgeschriebene Bekleidung zu tragen. Oftmals stehen die Vorschriften zur Berufsbekleidung in den Tarifverträgen, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsanweisung. Die Kompetenzen des Arbeitgebers sind im Bezug auf Arbeitskleidung sehr weitreichend.

Arbeitgeber haben Weisungsrechte. Dazu gehört auch das Recht, über das Erscheinungsbild des Arbeitnehmers zu entscheiden. Besonders dann, wenn der Mitarbeiter Kundenkontakt hat. Allerdings ist dieses Recht auch nicht unendlich. Unternehmen, die ihren Mitarbeiter in mehrseitigen Broschüren die Arbeitskleidung von der Socke bis zum Hemd vorschreiben, müssen damit rechnen, vor Gericht abzublitzen. Denn auch der Arbeitnehmer hat ein Recht auf seinen ganz eignen und individuellen Stil. Der endet allerdings an dem Punkt, wo der Arbeitgeber ein begründetes Interesse für eine Vorschrift hat.

Das darf der Arbeitgeber vorschreiben:

Je nach Branche dürfen Arbeitgeber die Frisur vorschreiben. Besonders dann, wenn die Haare ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die branchenüblichen Gepflogenheiten etwas Zurückhaltung bei der Farbe und dem Schnitt fordern. Übrigens ist es durchaus möglich, dass Arbeitnehmer aufgrund der neu gefärbten blauen Haare vom Kundenkontakt ins Büro versetzt werden.

Bei Hemd und Bluse dürfen Arbeitnehmer selbst entscheiden, sofern diese nicht anstößig oder auffällig sind. Das gleiche gilt auch für das Kostüm oder den Anzug. Ausnahme ist natürlich, wenn Dienstuniformen oder Berufsbekleidungen gestellt und vorgeschrieben sind. Der Gastronom darf also durchaus Dirndl oder Lederhose in der traditionellen Gaststätte vorschreiben.

Bei Schmuck und Accessoires ist fast alles erlaubt, solange es nicht die Arbeit gefährdet und den Arbeitnehmer behindert. Arbeitnehmer, die an Maschinen arbeiten, müssen aus Arbeitsschutzgründen Schmuck, der gefährdet, ablegen.

Sind in dem Beruf spezielle Arbeitsschutzschuhe gefordert, müssen diese vom Arbeitnehmer getragen werden. Ansonsten ist alles erlaubt.

Strümpfe und Unterwäsche dürfen vom Arbeitgeber nicht vorgeschrieben werden. Allerdings darf angeordnet werden, dass Unterwäsche zu tragen ist, wenn darüber vom Arbeitnehmer Dienstkleidung getragen wird. In keinem Fall darf Unterwäsche hervorblitzen oder anstößig wirken. Reizwäsche ist natürlich Tabu, wenn es nicht gerade der Job fordert.

Natürlich darf der Arbeitgeber Schutzkleidung vorschreiben. Oft ist diese auch schon in den entsprechenden Gesetzesvorschriftren bestimmt. Besonders in der Medizin, dem Handwerk und verschiedenen Industriezweigen ist eine Schutzkleidung erforderlich. Dazu können neben Schutzschuhen auch Helme, Atemschutz und Schutzbrillen sowie Schürzen oder Anzüge gehören.

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