Nicht jede Bekleidung im Job ist eine Berufsbekleidung

Nicht jede Bekleidung im Job ist eine Berufsbekleidung

Viele Arbeitgeber schreiben eine einheitliche Berufsbekleidung und Arbeitsbekleidung vor. Doch nicht jede Bekleidung wird vom Gesetzgeber wirklich als Arbeitsbekleidung anerkannt. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sei. Aus Sicht des Arbeitsrechts unterteilen sich die Kleidungen in Berufsbekleidung, Dienstbekleidung und Schutzkleidung. Um aber vor dem Fiskus wirklich als Berufsbekleidung anerkannt zu werden, sind die Anforderungen hoch. Nicht jede Kleidung ist eine Berufsbekleidung im Sinne des Gesetzes.

Was ist was? - Arbeitskleidung unter die Lupe genommen

Berufsbekleidung hat sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit in verschiedenen Berufen bewährt. So ist die Bekleidung von Zimmermann, Koch oder Kellner traditionell. Die Beschaffung der Berufsbekleidung liegt in den Händen des Arbeitnehmers. Durch die Anforderungen des Berufes kann die Auswahl zwar beschränkt sein, sie kann aber vom Geschmack des Arbeitnehmers beeinflusst werden.

Dienstkleidung wird vom Arbeitgeber bestimmt. Sie soll während der Arbeitszeit die dienstlichen Interessen und besonders kenntlich machen. Dieser Zweck kann durch Vorgabe von Farbe und Material erreicht werden.

Zur Schutzbekleidung gehören die Kleidungsstücke, welche eine Schutzfunktion erfüllen und aus Gründen des Arbeitsschutzes getragen werden müssen.

Was ist typische Berufsbekleidung?

Typisch Berufsbekleidung – das sind nur solche Kleidungsstücke, deren Verwendung im privaten Leben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist. Selbst dann, wenn die bürgerliche Kleidung ausschließlich im Job getragen wird, wird sie nicht automatisch zur Berufsbekleidung, die von der Steuer absetzbar ist. Der Anzug für den Rechtsanwalt ist also keine Berufsbekleidung. Schon allein die Möglichkeit, dass die Kleidung privat genutzt werden könnte, reicht aus, um sie nicht als Berufsbekleidung gelten zu lassen.

Typische Berufsbekleidungen sind zum Beispiel:

  • der Arztkittel,
  • der Frack eines Kellners,
  • die Bekleidung des Kochs,
  • die Bekleidung der Angestellten der Luftfahrtgesellschaft im Uniformstil,
  • Bäcker und Schornsteinfeger
  • und vieles mehr.

Die Hürden sind hoch – besonders bei Business Kleidung

Vor allem bei Business Kleidung sind die Hürden nicht so leicht zu schaffen, schließlich kann ein Anzug auch im Privatleben getragen werden. Nur wenige der Anzüge können wirklich als Berufsbekleidung gelten. Im Jahr 2011 hat ein Rechtsanwalt versucht, seine Business Kleidung als Berufsbekleidung anerkennen zu lassen und so als Werbungskosten abzusetzen. Vergeblich, denn das Kleidungsstück kann einer allgemeinen Lebensführung zugeordnet und auch privat getragen werden. Lediglich der Anzug eines Leichenbestatters gilt als Berufsbekleidung.

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