Piercing, Kleidung und Tattoo – was darf im Job sein?

Piercing, Kleidung und Tattoo – was darf im Job sein?

Nicht alles ist am Arbeitsplatz erlaubt und erwünscht. Oft stellen Arbeitgeber Regeln auf, an die sich Arbeitnehmer zu halten haben. Das fängt bei der Kleidung unter der Berufsbekleidung an und hört bei Piercing und Tattoo noch lange nicht auf. Auch wenn nicht jede Regelung rechtens ist, Fakt ist, wer sich nicht an die Vorgaben des Unternehmens hält, kann seinen Job riskieren.

Sexy Unterwäsche verboten! Ist das rechtens?

So manche Anweisung mag suspekt klingen, wird aber von den Gerichten nicht abgelehnt. So müssen zum Beispiel die Mitarbeiter des Flughafens Köln-Bonn einfarbige Unterwäsche tragen. Der BH bei Damen ist Pflicht. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte dagegen keine Einwände. Doch nicht jeder Arbeitgeber kann solch enge Regelungen treffen. Die juristischen Grenzen müssen eingehalten werden. Es gilt aber auch, wer den Vorschriften des Chefs nicht Folge leistet, muss mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen.

Die Branche entscheidet, was erlaubt ist

In vielen Fällen sind die Vorschriften von der Branche abhängig. So darf der Arbeitgeber natürlich vorschreiben, dass in der Küche Hauben getragen werden und der Bauarbeiter nicht ohne Signalweste auf den Bau geht. Bei der einheitlichen Berufsbekleidung wird es schon schwieriger. Diese Vorschriften müssen in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden.

Leicht ist es natürlich bei Vorschriften, welche die Hygiene und die Sicherheit betreffen. Häufig hat hier das Gesetz bereits Festlegungen getroffen. Bei der einheitlichen Berufsbekleidung entscheiden Chef und Betriebsrat über die Anordnung. Die Vorschriften sind immer auch ein Eingriff in die Freiheit der Mitarbeiter. Solange dieser verhältnismäßig ist und die Grenze des Zumutbaren nicht überschritten wird, darf der Arbeitgeber diese Anordnungen treffen.

Vorschriften hören beim Styling nicht auf

Ja, ein Chef darf auch die Länge der Fingernägel vorschreiben, wenn dies in der Branche wichtig ist. Wer also unbedingt lange künstliche Fingernägel wünscht, sollte aufpassen, welchen Beruf er ergreift. Eine einheitliche Farbe der Fingernägel darf der Arbeitgeber aber nicht vorschreiben. Das geht zu weit. Mitreden darf er auch beim Make up und der Frisur. Arbeitnehmer müssen Vorschriften gegen neongrüne Haare, Punkerfrisuren und dickes Make up akzeptieren.

Streitpotential gibt es immer noch in Berufen und Unternehmen, in denen es keine feste Berufsbekleidung gibt, an die Beschäftigten aber Erwartungen betreffs der Kleidung gestellt werden. Der Angestellte in der Bank mit Kontakt zum Kunden kann einfach nicht in Jeans und Shirt antreten. Auch hier darf der Arbeitgeber Vorschriften machen.

Piercing und Tattoo – darf der Arbeitgeber sich einmischen?

Eines der wichtigsten Themen unserer Zeit ist wohl die Frage nach Tattoo und Piercing. Nicht in jedem Job sind diese gestattet. Vor allem dann nicht, wenn sie sichtbar sind. Ausgefallener Körperschmuck ist zwar Trend, doch meist nicht akzeptiert. Bei vielen Berufen ist schon von Anfang an klar, dass sichtbare Tattoos und Piercings nicht gewünscht sind. Piercings können außerdem eine Gefährdung darstellen. Besonders in den Bereichen Versicherung, Handel und Banken sind Piercings und Tattoos ein No-Go. Aus hygienischen Gründen könnten Bäcker, Restaurants, Fleischer und andere Lebensmittelbranchen das Tragen von Piercings untersagen, wenn diese mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen können.

In vielen Fällen ist es so, dass Tattoos und Piercings an unsichtbaren Stellen getragen werden können. Alles andere muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen, sondern kann sich dagegen aussprechen. In manch einem Arbeitsvertrag ist das Tragen von Piercing und Tattoo sogar untersagt. Daran müssen sich Arbeitnehmer halten.

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